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Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Hamburg e.V.  
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Mittwoch, 10 März 2010
 
 
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Übertragung der Nachlasssachen auf Notare wieder in der Gesetzgebung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kai Siegfried   
Sonntag, 14 Februar 2010
Die vom Bund Deutscher Rechtspfleger vehement abgelehnte Übertragung der Nachlasssachen auf Notare ist wieder in das Gesetzgebungverfahren eingebracht worden.

siehe Entwurf eines Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare - Bundesratsdrucksache 67/10 vom 05.02.2010

Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 14 Februar 2010 )
 
Erneuter Gesetzentwurf zur PKH-Begrenzung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kai Siegfried   
Sonntag, 14 Februar 2010
Das bereits 2006 auf den Weg gebrachte aber dann nicht verabschiedete Gesetz zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz - PKHBegrenzG) ist erneut in den Gesetzgebungsprozess gegeben worden, siehe Bundesratsdruckssache 37/10 und Pressemitteilung des Bundesrates 13/10 vom 12.02.2010.
Letzte Aktualisierung ( Montag, 15 Februar 2010 )
 
Der BDR Hamburg trauert um Rainer Bastenhorst PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kai Siegfried   
Freitag, 29 Januar 2010
Am 25. Januar verstarb unser Kollege Rainer Bastenhorst im Alter von 63 Jahren.

Rainer engagierte sich über mehrere Jahre als Mitglied des Landesvorstandes des BDR Hamburg für die Belange der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und vertrat zuletzt im Jahre 2004 den BDR Hamburg auch beim Rechtspflegertag in Karlsruhe. Seine klugen und durchdachten Wortbeiträge in Vorstandssitzungen waren für uns jüngeren Kollegen stets sehr wichtig und hilfreich.

Vielen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern in Hamburg ist Rainer aber auch als kompetenter Dozent und Ausbilder im Nachlassrecht noch sehr gut bekannt. Sein jahrelanger Einsatz in diesem Bereich wirkt noch bis heute nach.

Neben seinem beruflichen Wirken als Rechtspfleger ist seine große Liebe zur Musik hervorzuheben. Über viele Jahre ging Rainer als Mitglied des Hamburger Juristenorchesters seiner großen Leidenschaft nach.


Daneben engagierte er sich ehrenamtlich über viele Jahre in der Schuldnerberatung und im Hamburger Mieterverein.


Wir werden Rainer in seiner zurückhaltenden Art als sehr freundlichen, liebenswerten und zugewandten Kollegen in Erinnerung behalten. Wir denken an seinen feinen Humor zurück.

Rainer, du wirst uns fehlen.

Volker Laedtke und Kai Siegfried  
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 29 Januar 2010 )
 
BMJ: Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder vollenden PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kai Siegfried   
Sonntag, 24 Januar 2010
BMJ-Pressemitteilung vom 22.01.2010

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zur geplanten erbrechtlichen Gleichstellung aller nichtehelichen Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren sind. Die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder im Familienrecht ist weitgehend vollendet. Nichteheliche Kinder in der Bundesrepublik bekamen bereits 1970 ein gesetzliches Erbrecht. Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der Gleichstellung war die Kindschaftsrechtsreform, die ich vor über zehn Jahren auf den Weg gebracht habe. Die politischen Weichenstellungen sind in der Gesellschaft angekommen. Heute ist es kein Makel, nicht verheiratete Eltern zu haben.

Aber: Bis heute gibt es nichteheliche Kinder, die nicht gesetzliche Erben ihrer Väter werden. Nach wie vor gilt eine alte Übergangsregelung, die bestimmte nichteheliche Kinder vom gesetzlichen Erbrecht ausschließt. Das wollen wir ändern. Nichteheliche Kinder sollen in Zukunft auch dann erben, wenn sie vor dem 1. Juli 1949 geboren sind.

Zum Hintergrund:

1. Aktuelle Rechtslage
Im Erbrecht sind nichteheliche und eheliche Kinder grundsätzlich gleichgestellt. Nach wie vor hat jedoch eine Ausnahme Bestand, die das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 vorsah. Diese Sonderregelung führt dazu, dass vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder bis heute mit ihren Vätern als nicht verwandt gelten und daher auch kein gesetzliches Erbrecht haben.


Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 24 Januar 2010 )
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BMJ plant besseren Kinderschutz bei Vormundschaften PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kai Siegfried   
Freitag, 08 Januar 2010
BMJ-Pressemitteilung vom 08.01.2010:

Justizministerin: Vormund darf Kind nicht nur aus Akten kennen

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht:

Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes Kind hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern.

Wird Eltern das Sorgerecht entzogen, übernimmt ein Vormund die volle Verantwortung für das Kind. In drei von vier Fällen liegt die Vormundschaft beim Jugendamt als "Amtsvormund". Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen. Ein direkter Draht zum Kind und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund in vielen Fällen bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben, bei Kevins Vormund in Bremen waren es mehr als 200. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich.

Wir wollen den persönlichen Kontakt ausdrücklich im Gesetz verankern. Der Vormund soll seine Mündel regelmäßig treffen, möglichst jeden Monat. Mindestens ein Mal im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über persönliche Verhältnisse des Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten. Die Familiengerichte sollen die Erfüllung der Kontaktpflicht überwachen. Damit gerade Amtsvormünder genug Zeit für den persönlichen Kontakt haben, sollen sie sich maximal um 50 Kinder kümmern.

Den jetzt geplanten Regelungen zum persönlichen Kontakt soll eine umfassende Modernisierung des Vormundschaftsrechts folgen. Die Grundkonzeption stammt aus dem vorletzten Jahrhundert. Viele Vorschriften müssen aktuellen Verhältnissen angepasst werden.

 

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