Jan
11
2012
5. Nachlasspflegschaftstag PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Kai Siegfried   

Am 02.03.2012 veranstaltet die Hoernerbank AG in Kooperation mit dem Bund Deutscher Rechtspfleger den 5. Nachlasspflegschaftstag. Veranstaltungsort ist in diesem Jahr Wiesbaden.

 

Nähere Informationen gibt es unter www.hoernerbank.de, dort Aktuelles --> Events.

 
Dec
28
2011
Basiszinssatz ab 01.01.2012 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Kai Siegfried   

Basiszinssatz ab 01.01.2012: 0,12 %

http://www.bundesbank.de/download/presse/pressenotizen/2011/20111227.basiszinssatz.php

 
Dec
23
2011
Weihnachtsmail 2011 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Kai Siegfried   

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

ein ereignisreiches Jahr geht wieder einmal zu Ende.

 

Zu Beginn des Jahres stand politisch in Hamburg natürlich die Bürgerschaftswahl im Fokus. Das Ergebnis ist bekannt, Hamburg wird wieder allein von der SPD regiert, und seit März dieses Jahres haben wir mit Jana Schiedek eine neue Justizsenatorin.

 

Mit Jana Schiedek lässt sich eine für unseren Berufsstand bedeutsame Veränderung verbinden. Sie entschied mit ihrer Unterschrift unter einer Rechtsverordnung, dass auch in Hamburg von der durch das Justizmodernisierungsgesetz beschlossenen sog. Öffnungsklausel Gebrauch gemacht wird. Vom 1. Januar 2012 ist der Rechtspfleger auch im Nachlassverfahren das nahezu allein zuständige Rechtspflegeorgan. Diese Aufgabenübertragung stellt nicht nur eine Anerkennung und Aufwertung unseres Berufsstandes dar, sie ist auch ein klares Bekenntnis zum Rechtspfleger als sachlich unabhängiges Organ der Judikative neben dem Richter. Welche Auswirkungen diese Aufgabenübertragung auf den Stellenbestand der Rechtspflegerschaft hat, muss, wenn hierzu verwertbare Daten vorliegen, geprüft werden. Wir werden dies aufmerksam verfolgen. Mit der neuen Justizsenatorin kann noch eine weitere wichtige Entscheidung für die Rechtspflegerschaft verbunden werden. Nachdem der BDR Hamburg – wie andere Berufsverbände auch – vehement die Neuaufnahme der Ausbildung im Justizbereich gefordert hat, hat die Justizbehörde erst vor wenigen Wochen die Wiederaufnahme des Rechtspflegerstudiums und der Ausbildung zum Mittleren Justizdienst bekanntgegeben. Eine gute, aber vor dem Hintergrund der zu erwartenden altersbedingten Abgänge in den nächsten Jahren auch zwingend erforderliche Entscheidung.

 

Leider hat auch der neue Hamburger Senat in diesem Jahr nicht davon Abstand genommen, die Sonderzuwendung der Hamburger Beamtinnen und Beamten kräftig zusammenzustreichen. Einziger tröstlicher Punkt ist hierbei, dass die Sonderzuwendung ab nächstem Jahr in die Grundbesoldung eingebaut wird und somit sämtlichen Zugriffen in der Zukunft entzogen ist.

 

Sportlich geht es im nächsten Jahr bei der Fußball-Europameisterschaft darum, vielleicht endlich mal wieder einen Titelgewinn erleben zu dürfen. Auf alle Fälle eine willkommene und hoffentlich auch erfolgreiche Ablenkung im Alltag.

 

Nicht ganz so im Blickfeld der Medienberichterstattung in Deutschland, aber für unseren Berufsverband ein großes Ereignis wird der 33. Deutsche Rechtspflegertag in Essen sein. Vom 18. bis 21. September werden viele hundert Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger aus ganz Deutschland zu diesem wichtigsten Ereignis des BDR Bundesverbandes zusammenkommen. Neben dem inhaltlichen und programmatischen Teil des Rechtspflegertages macht natürlich die Wahl einer neuen Bundesleitung, aber auch der Gedankenaustausch mit Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern aus allen Teilen unserer Republik die Reise wert. Der BDR Hamburg möchte auch zu diesem Rechtspflegertag möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen die Reise nach Essen ermöglichen. Der Landesvorstand hat daher erst vor wenigen Tagen eine umfangreiche Bezuschussung des Rechtspflegertages beschlossen. Zu Beginn des nächsten Jahres werde ich hierzu eine Mitglieder-Infomail versenden.

 

Ankündigen darf ich bereits jetzt wieder, dass es im Mai oder Juni wieder ein Rechtspflegerfest geben wird und dass der erfolgreiche Auftritt unserer „Band Deutscher Rechtspfleger“ wiederholt werden soll.

 

Schauen wir mal, was das neue Jahr sonst noch Neues und Unerwartetes bringt. Ich wünsche Ihnen allen im Namen des Landesvorstandes ein besinnliches Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr und für 2012 die Erfüllung all Ihrer Wünsche und Erwartungen.

 

Ihr Volker Laedtke

BDR-Landesvorsitzender

 
Oct
20
2011
Besoldungsanpassung/Weihnachtsgeld: Aufruf zur Demo am 26.10. PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Kai Siegfried   

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der BDR-Landesvorstand hat beschlossen, sich der Demonstration des DBB Hamburg am 26. Oktober 2011 anzuschließen. Am selben Tage behandelt die Hamburger Bürgerschaft das Gesetz über die jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) und die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2011/2012.
Es geht also um Ihr Geld!
Der Landesvorstand bittet, sich an der Protestaktion zu beteiligen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr/dein
Volker Laedtke
BDR-Landesvorsitzender

 

Aufruf im Volltext

 
Oct
04
2011
Nacht des Wissens im Max-Planck-Institut f. internat. Privatrecht am 29.10.2011 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Kai Siegfried   
"Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht öffnet im Rahmen der „4. Nacht des Wissens“ in Hamburg am Samstag, den 29. Oktober 2011, von 17.00 bis 24.00 Uhr seine Türen. Die Besucher sind eingeladen, an mehreren „rechtswissenschaftlichen Expeditionen“ durch die internationale Forschungsarbeit des Instituts teilzunehmen. Die europaweit einzigartige Fachbibliothek des Instituts, die sonst nur für Wissenschaftler zugänglich ist, öffnet an diesem Tag ebenfalls ihre Pforten. Fachpublikum und die allgemeine Öffentlichkeit sind gleichermaßen willkommen, den Forschungsalltag zwischen Globalisierung und nationalen Rechtsordnungen kennenzulernen. Der Eintritt zur Nacht des Wissens ist frei.

 

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Sep
30
2011
Gratulation zur bestandenen Prüfung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Kai Siegfried   

Der Landesverband gratulierte anlässlich der Diplomierungsfeier am 30.09.2011 in Hildesheim den Hamburger Anwärtern zur bestandenen Rechtspflegerprüfung

 

diplomierungsfeier2011

 

(von rechts: Landesvorsitzender Volker Laedtke, Christoph Simon, Sören Sauer, Vera Schielke, Christian Samberger, Stephan Schulz, Geschäftsführer Jürgen Meyer-König)


Frau Schielke bestand von insgesamt 78 geprüften Studentinnen und Studenten des Einstellungsjahrganges 2008 der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege als Drittbeste!

 

 

Kommentar:

Während die Justiz aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen durch eine Vielzahl von Vertreterinnen und Vertretern aus Gerichten (darunter mehrere Gerichtspräsidenten), Staatsanwaltschaften und Einstellungsbehörden vertreten war und hierdurch die Diplomanden entsprechend hohe Wertschätzung erfuhren, konnte der Rektor der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege, Christian Stallmann, leider keinen entsprechenden Vertreter aus Hamburg begrüßen. Insbesondere die Behörde für Justiz und Gleichstellung (vormals Justizbehörde) als Einstellungsbehörde hielt es nicht für erforderlich, zu diesem Anlass mit hochrangigen (oder überhaupt) Vertretern nach Hildesheim anzureisen. Allerdings ist hier im Kontext das Wort Einstellungsbehörde nur formal zu gebrauchen gewesen, denn eingestellt wird ja bekanntermaßen derzeit nicht. Mag  das Fehlen von Hamburger Repräsentanten evtl. nur dem Lehrkörper der Hochschule und den Hamburger Rechtspflegeranwärtern, deren angereisten Verwandten, Freunden und Bekannten aufgefallen sein, wurde die gezeigte Gleichgültigkeit der Behörde für Justiz und Gleichstellung in diesem Punkt dann doch auch dem breiten Publikum offenkundig, als nämlich die Zahlen der Studienanfänger aus den einzelnen Bundesländern zum 01.10.2011 genannt wurden. Im Torhüter-Deutsch stand da für Hamburg eine sichere Null, im Vergleich zu den anderen norddeutschen Bundesländern ein Alleinstellungsmerkmal. Bleibt zum Schluss wenigstens die Hoffnung, dass der Hamburger Haushalt an nicht entstandenen Reisekosten und Personal- und Ausbildungskosten für eine Handvoll Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter deutlich gesunden wird.

Jürgen Meyer-König

Geschäftsführer des LV Hamburg


 
Sep
30
2011
Rechtsschutz gegen überlange Verfahren beschlossen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Kai Siegfried   

Pressemitteilung: Bundestag beschließt Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren

 

Erscheinungsdatum: 30.09.2011

Zum Beschluss des Deutschen Bundestages zum verbesserten Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Der von mir vorgeschlagene Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren ist heute mit breiter Mehrheit vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Betroffene sollen eine angemessene Entschädigung erhalten, wenn ein Prozess zu lange dauert. Wir stärken den Rechtsschutz und verhindern unangemessen lange Verfahren.

In den letzten zehn Jahren wurde immer wieder ergebnislos über den Rechtsschutz bei überlangen Verfahren diskutiert. Vor meiner Amtszeit gab es mehrere Anläufe der Länder, der Anwaltschaft und meiner Amtsvorgängerin, die alle ohne Erfolg blieben. Jetzt können endlich die Versprechen eingelöst werden, die Grundgesetz und Menschenrechtskonvention schon lange geben. Jeder hat Anspruch auf Rechtsschutz in angemessener Zeit – dieser Satz kann jetzt mit Leben gefüllt werden.

Die zwei Stufen meines Vorschlags verhindern, dass die Justiz unnötig belastet wird. Betroffene müssen immer erst auf die drohende Verzögerung hinweisen, damit das Verfahren möglichst doch noch rechtzeitig abgeschlossen wird. Erst wenn die Rüge ungehört bleibt und es wirklich zu lange dauert, gibt es auf der zweiten Stufe eine angemessene Entschädigung. Ich bin zuversichtlich, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird, nachdem viele Anregungen der Länder in das Gesetz aufgenommen wurden. Die Mahnungen des EGMR müssen endlich gesetzgeberische Folgen haben.


Zum Hintergrund:
Das neue Gesetz sieht eine angemessene Entschädigung vor, wenn gerichtliche Verfahren zu lange dauern.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) beanstandet seit vielen Jahren das Fehlen eines besonderen Rechtsschutzes bei unangemessen langen Verfahren in Deutschland. Die erste Verurteilung Deutschlands durch den EGMR erfolgte im Jahr 2006. Da der Rechtsschutz in Deutschland trotz zahlreicher weiterer EGMR-Urteile nicht verbessert wurde, hat der EGMR ein sogenanntes „Piloturteil“ gegen Deutschland erlassen und eine Frist bis Dezember 2011 zur Schließung der Rechtsschutzlücke gesetzt.

Die Bundesjustizministerin hat daher unmittelbar nach Amtsantritt einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Betroffenen die Möglichkeit gibt, sich in zwei Stufen gegen überlange Gerichtsverfahren zu wehren.

  • Auf der ersten Stufe müssen die Betroffenen das Gericht, das nach ihrer Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hinweisen. Das hilft, überlange Verfahren von vornherein zu vermeiden. Die Richter erhalten durch die Verzögerungsrüge die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen. Das bedeutet: Man kann einem Verfahren nicht einfach seinen langen Lauf lassen und später eine Entschädigung fordern.

  • Wenn sich das Verfahren trotz der Rüge weiter verzögert, kann auf der zweiten Stufe eine Entschädigungsklage erhoben werden. In diesem Entschädigungsverfahren bekommen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger für die sog. immateriellen Nachteile – zum Beispiel für seelische und körperliche Belastungen durch das lange Verfahren – in der Regel 1200 Euro für jedes Jahr, soweit eine Wiedergutmachung auf andere Weise nicht ausreichend ist. Neben dem Ausgleich für die immateriellen Nachteile ist zusätzlich eine angemessene Entschädigung für materielle Nachteile vorgesehen, etwa wenn die unangemessene Verfahrensdauer zur Insolvenz eines Unternehmens führt.


Der neue Entschädigungsanspruch hängt nicht von einem Verschulden ab. Es kommt also nicht darauf an, ob den Richtern ein Vorwurf zu machen ist. Neben der neuen Entschädigung sind zusätzlich – wie bisher schon – Amtshaftungsansprüche denkbar, wenn die Verzögerung auf einer schuldhaften Amtspflichtverletzung beruht. Dann kann umfassend Schadensersatz verlangt werden, etwa auch der Ersatz von entgangenem Gewinn.
Der Schutz vor überlangen Verfahren wird positive Effekte für die Justiz insgesamt bringen. Wo viele berechtigte Klagen wegen der Verfahrensdauer erfolgen, werden die Verantwortlichen über Verbesserung bei Ausstattung, Geschäftsverteilung und Organisation nachdenken müssen. Der Gesetzentwurf stärkt somit nicht nur den Rechtschutz vor deutschen Gerichten, sondern auch die deutschen Gerichte selbst.

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 29. September 2011 beschlossen. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

 

Text: BMJ-Pressemitteilung

 
Sep
16
2011
Datenbankgrundbuch: Eingriff in sachliche Unabhängigkeit PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Kai Siegfried   

Das BMJ hat den Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Datenbankgrundbuches vorgelegt. Das DaBaGG birgt erheblichen Sprengstoff hinsichtlich des neuen § 76a GBV und hat in Hamburg im Rahmen der Praxisanhörung bereits für viel Unruhe unter den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern gesorgt.

 

Vereinfacht beinhaltet die Regelung im Kontext mit der Begründung:

 

Der Rechtspfleger soll nach § 76a GBV verpflichtet werden die Textbausteine zu verwenden, die ihm das System zur Verfügung stellt. In der Begründung wird zwar immerhin erkannt, dass dies möglicherweise nicht mit § 9 RpflG in Einklang zu bringen ist, es soll dafür dann aber "einfach" eine Pflicht zur Nutzung geregelt werden. An anderer Stelle sagt die Begründung, dass das GBA von den vorgegebenen Formulierungen nur abweichen darf, wenn rechtliche Gründe eine abweichende Formulierung erforderlich machen.

 

Der BDR Hamburg sieht hierin eine klare Missachtung der sachlichen Unabhängigkeit des Rechtspflegers und ist der Meinung, dass dies im Gesetzgebungsverfahren sehr deutlich zum Ausdruck gebracht werden muss.

 
Es muss sichergestellt werden, dass alle sachenrechtlich zulässigen Eintragung auch im Grundbuch umgesetzt werden können. Insbesondere darf diese Eintragung nicht von der Erlaubnis oder Freischaltung einer mutmaßlich in der Verwaltung angesiedelten Koordinierungsstelle abhängen. 

 
 

 
Aug
02
2011
Roman "Rechtspfleger Grothjahn" weiterhin bestellbar PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Kai Siegfried   
 Zwischendurch der Hinweis, dass wir noch Exemplare des Romans "Rechtspfleger Grothjahn" vorrätig haben und dieser bei uns bestellt werden kann.
 
Jul
19
2011
Bad Boll 2011 - Judikative. Das Grundgesetz und das (Miss-) Verständnis der Gewaltenteilung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Kai Siegfried   

Die Evang. Akademie Ball Boll bietet auch dieses Jahr wieder ein Seminar im Zusammenarbeit mit dem BDR Bund an.

Die hochkarätig besetzte Veranstaltung (16.-18.11.2011) steht unter dem Motto

 

Judikative. Das Grundgesetz und das (Miss-) Verständnis der Gewaltenteilung


"Die Recht sprechende Gewalt, die Judikative, spielt in Gesellschaft und Medien eine wichtige Rolle, wenn Fragen der Gerechtigkeit und der Moral anstehen. Auch für Staat und Politik ist die Rechtsprechung maßgeblich. Artikel 97 GG garantiert die richterliche Unabhängigkeit, damit die Judikative eine bestimmte Distanz zu Exekutive und Legislative einhalten kann.


Doch üben die drei Gewalten laufend wechselseitigen Einfluss aufeinander aus - inmitten unterschiedlicher gesellschaftlicher, politischer und ökonomischer Interessen. Welche Position nimmt die Justiz heute im System der Gewaltenteilung ein? Wie unabhängig oder doch abhängig agiert sie? Welche Fragen stellen sich ihr im Spannungsfeld zwischen Bund und Ländern? Wie wird sie von den Medien, der sogenannten vierten Gewalt, wahrgenommen? Welche Rolle spielen die Medien wiederum für die Judikative? Welchen Einflüssen unterliegt dabei die Rechtspflege, die sog. „zweite Säule der Justiz“? Wie selbstständig können bzw. sollen Rechtspfleger/innen in diesen spannungsreichen und komplexen Gefügen sein? Kann es eine klare Gewaltenteilung geben? Wenn ja, wie?

 

Die Tagung soll Gelegenheit bieten, mit Vertreterinnen und Vertretern aus Justizverwaltungen, Regierungen, Parlamenten sowie Fachleuten über diese Fragen zu diskutieren, Bestehendes zu überdenken und  gegebenenfalls Alternativen zu entwickeln. Die Tagung bietet zudem Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen der Rechtsentwicklung u. a. im Europäischen Recht und im Grundbuchrecht."

 
Jul
06
2011
BDR Hamburg im Gespräch mit der neuen Justizsenatorin PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Kai Siegfried   

 

 Am 01.07.2011 wurden Vorstandsmitglieder des BDR Hamburg von der Justizsenatorin Jana Schiedek und dem Staatsrat Dr. Ralf Kleindiek in den Räumlichkeiten der Justizbehörde zu einem Gespräch empfangen. Der BDR Hamburg war durch die Vorstandsmitglieder Volker Laedtke, Thomas Gohlke und Diana Döbel vertreten. Als Präsent wurde den Gastgebern zu Beginn des Gesprächs jeweils eine Ausgabe des Romans „Rechtspfleger Grothjahn“ überreicht, der großes Interesse und Neugier weckte. Das Gespräch fand in sehr angenehmer und lockerer Atmosphäre statt.

 


 


Zunächst wurde das aktuelle Thema der Aufgabenübertragung vom Richter auf den Rechtspfleger im Bereich des Nachlassverfahrens angesprochen. Die Justizsenatorin steht der Aufgabenübertragung im Nachlassbereich positiv gegenüber. Auch wenn die zuletzt zum 01.09.2011 geplante Übertragung nicht mit Sicherheit zu diesem Zeitpunkt zugesagt werden kann, sei die Unterzeichnung der Verordnung nur noch Formsache. Derzeit sei das Verfahren in der abschließenden Rechtsprüfung. Der zu erwartende Zeitrahmen bis zur endgültigen Übertragung werde im Nachgang des Gesprächs noch mitgeteilt.


Zugleich wurde seitens des BDR-Landesverbandes die mögliche und gewünschte Aufgabenübertragung im Registerbereich thematisiert. Die bereits vollzogene Aufgabenübertragung in einigen anderen Bundesländern macht deutlich, dass auch die Hamburger Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen die Bearbeitung der den bisher noch Richtern vorbehaltenen Aufgaben im Bereich des Handelsregisters zuzutrauen ist. Kollege Gohlke wies darauf hin, dass die Übertragung von richterlichen Aufgaben auf den Rechtspfleger für die Behörde ein Einsparpotential darstellt, ohne dass damit Qualitätseinbußen verbunden wären. Er übergab Frau Schiedek die Stellungnahme des BDR zur Aufgabenübertragung aus dem Jahr 2010. Dies wurde zur Kenntnis genommen und wird einer näheren Prüfung unterzogen.


Weiterer bedeutsamer Gesprächspunkt war die Wiederaufnahme des Rechtspflegerstudiums sowie der Ausbildung zum mittleren Justizdienst, die dem BDR-Landesverband insbesondere aufgrund der zu erwartenden Abgänge in den nächsten Jahren überaus wichtig ist. Kollege Laedtke führte an, dass bis zum Jahr 2018 planmäßig 16% der Rechtspfleger aus dem Dienst ausscheiden würden, um auf die Dringlichkeit der Wiederaufnahme der Ausbildung hinzuweisen.


Frau Schiedek führte dazu aus, dass sie sich der Problemlage bewusst sei. Auch bei Besuchen einiger Hamburger Gerichte sei ihr deutlich geworden, dass die Wiederaufnahme der Ausbildung notwendig sei. Dazu sei jedoch zunächst die Haushaltslage abzuwarten. Gegenfinanzierungen müssten geprüft werden. Bei der Entscheidung, welche Konsolidierungsmaßnahmen gegebenenfalls rückgängig gemacht werden, habe die Thematik der Ausbildung gleichwohl Vorrang. Ernsthafte Bemühungen würden daher hierzu unternommen.


Zur Amtsanwaltsausbildung als Nebenlaufbahn des Rechtspflegers, für die seit Jahren kein Lehrgang mehr stattgefunden hat, äußerste sich Herr Dr. Kleindiek positiv. Er sprach sich für die Ausbildung aus, da die Trennung zwischen den Ausbildungen der Staatsanwälte und Amtsanwälte erwünscht sei. Es gäbe derzeit 30 Amtsanwaltsstellen, die hauptsächlich durch Volljuristen besetzt seien. Der erste Abgang werde erst 2014 erwartet.


Abschließend ging es um das Einwerben von neuen A13-Stellen für die Zwangsversteigerung nach der Höherbewertung der Stellen von A12 auf A13. Die Justizsenatorin bezog dahingehend Stellung, dass es zurzeit keine Stellenhebungen gäbe und auch die weitere Entwicklung nicht absehbar sei. Eine konkrete Perspektive gibt es daher nicht.  Auch hier sei die Haushaltslage abzuwarten. Trotzdessen hob Frau Schiedek hervor, dass die Höherbewertung im Zwangsversteigerungsbereich auf A13 durchaus berechtigt sei.


Am Ende des Treffens bedankte sich der BDR-Landesverband für das freundliche Gespräch. Beide Seiten waren sich einig, dass ein solches Zusammentreffen einmal im Jahr wünschenswert sei und im Bedarfsfall auch gerne zu aktuellen Themen stattfinden sollte.

 
Jul
06
2011
Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2011 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Kai Siegfried   
Am 1. Juli 2011 wurden die Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850c ZPO angehoben. Die neue Tabelle ist veröffentlicht im im BGBl. I Nr. 22 S. 825.
 
Jun
30
2011
Basiszinssatz ab 01.07.2011: 0,37 % PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Kai Siegfried   

http://www.bundesbank.de/download/presse/pressenotizen/2011/20110628.basiszinssatz.php

 
Jun
10
2011
Einladung zum Rechtspflegerseminar 2011 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Kai Siegfried   

Einladung zum Rechtspflegerseminar 2011

 

Der BDR Hamburg veranstaltet auch dieses Jahr wieder ein Seminar im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Raum 201) und zwar am Mittwoch, den 28. September 2011.

 

Der Tagesablauf ist wie folgt geplant:

 

08:50 Uhr          Begrüßung durch den Landesvorsitzendes des BDR Volker Laedtke

09:00 Uhr          „Der „superzuständige“ Nachlassrechtspfleger – Chancen, Risiken und zu erwartende

                           Aufgaben durch Aufhebung der nachlassrechtlichen Richtervorbehalte“,

                           Teil 1 (Dipl-Rpfl Horst Bestelmeyer, Gauting)

10:30 Uhr          Kaffeepause

11:00 Uhr          „Der „superzuständige“ Nachlassrechtspfleger“, Teil 2

12:30 Uhr          Mittagspause

13:45 Uhr          „Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung und dessen

                           technische Umsetzung“

                        (Dipl-Rpfl Florian Strunk, Leiter der IT-Abteilung des Amtsgerichts Hamburg)

15:15 Uhr          Kurze Schlussrunde / Feedback

ca. 15:20 Uhr:   Abschluss mit Kaffee und Kuchen

 

Im Tagungsraum stehen Erfrischungsgetränke in ausreichender Anzahl zur Verfügung.

Das Catering übernimmt Herr Steffen (Kantine ZJG).

 

Es sind max. 50 Teilnehmer vorgesehen.

 

Kosten:            15,00 Euro für Mitglieder und 45,00 Euro für Nichtmitglieder

            (darin enthalten Seminarkosten, Materialien, Getränke, Kuchen, Mittagessen)

 

Anmeldungen bitte bis spätestens 31.08.2011 ausschließlich an mich schriftlich oder per e-mail.

Die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung ist entscheidend!!

 

Den Teilnahmebeitrag überweisen Sie bitte erst nach Vorliegen einer Teilnahmebestätigung !

Vorzeitige Überweisungen ändern nichts an der Reihenfolge der Anmeldungen.

Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin erhält  eine Teilnahmebestätigung oder eine Absage.

 

Für Fragen steht der Unterzeichner oder der Kollege Volker Laedtke jederzeit zur Verfügung.

 

Ich wünsche uns schon jetzt zahlreiche Anmeldungen und ein schönes Seminar.

 

Roman Forster 

Stellv. Landesvorsitzender

 
May
13
2011
Bundesregierung gegen Konzentration der Insolvenzgerichte PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Kai Siegfried   

Bundesregierung lehnt Vorschläge des Bundesrates weitgehend ab

In ihrer Stellungnahme hält die Bundesregierung weiter an der Konzentration der Zuständigkeit im Bereich der Insolvenzgerichte fest, wie auch besondere Kenntnisse im RPflG vorzugeben. Einige Vorschläge sollen jedoch im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch geprüft werden.

Der Verband der Rechtspfleger kann die ablehnende  Haltung der Bundesregierung nicht nachvollziehen. Die Länder seien schließlich für den Vollzug der Insolvenzordnung zuständig, die Vorschläge der Länderkammer gingen auf den täglichen Umgang mit der InsO zurück.

Die erste erste Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag ist für den 27.05.2011 vorgesehen. Aller Voraussicht nach soll eine Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss erfolgen. Die 2. und 3.Lesung ist für den September geplant, nach erfolgt der zweite Durchgang im Bundesrat.

Die Stellungnahme der Bundesregierung lesen Sie hier.

 

Quelle: VdR-Newsletter vom 13.05.2011

 

siehe auch Konzentration der InsO-Gerichte (rechtspflegerforum.de)

 
Apr
13
2011
Einladung zur Mitgliederversammlung 2011 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Kai Siegfried   

Mitgliederversammlung 2011

 

Hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Bundes Deutscher

Rechtspfleger, Landesverband Hamburg e.V. am

 

Mittwoch, den 4 Mai 2011 um 15.00 Uhr

 

im Plenarsaal A 156 des Amtsgerichts Hamburg, Ziviljustizgebäude

(direkt über dem Eingang des ZJG)

 

Tagesordnung

1. Begrüßung

2. Geschäftsbericht

3. Kassenbericht

4. Bericht der Rechnungsprüfer

5. Entlastung des Vorstandes

6. Wahl der Rechnungsprüfer

7. Sachstand zur Aufgabenübertragung auf den Rechtspfleger

8. Sachstand zur Einführung von Rechtspflegerpräsidien

9. Sachstand zur Dienstzeitbefreiung für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger

10. Festsetzung der Höhe und Fälligkeit der Beiträge für 2012

11. Anträge (dem Vorstand liegen zurzeit keine Anträge vor)

12. Verschiedenes

 

Anträge zur Mitgliederversammlung müssen dem Vorstand mindestens eine Woche vor dem Versammlungstage zugegangen sein, insoweit wird auf § 12 der Satzung verwiesen.

 

Der Landesvorstand lädt im Anschluss an die Versammlung zum Rechtspflegerfest ein.

 

V o l k e r L a e d t k e

Landesvorsitzender

 
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