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Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Hamburg e.V.  
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Freitag, 30 Juli 2010
 
 
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BDR goes Wikipedia PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kai Siegfried   
Montag, 12 Juli 2010

Der Eintrag des BDR in der freien Online-Enzyklopädie Wikipedia ist erheblich erweitert worden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bund_Deutscher_Rechtspfleger 

 
Änderungen des Umwandlungsrechts beschlossen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kai Siegfried   
Mittwoch, 07 Juli 2010
BMJ-Newsletter vom 07.07.2010:

Kabinett beschließt Änderung des Umwandlungsrechts

Zu der heute im Bundeskabinett beschlossenen Änderung des Umwandlungsgesetzes erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter zu stärken und Unternehmen von überflüssigen bürokratischen Hürden zu befreien. Die heute beschlossene Änderung des Umwandlungsgesetzes sieht wesentliche Vereinfachungen bei der Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen vor. Dadurch werden die Kosten von Umwandlungsmaßnahmen deutlich reduziert. Insbesondere bei der Umstrukturierung von Aktiengesellschaften werden sich die Änderungen auswirken. Die Neuregelung führt zu einer spürbaren Entlastung der Unternehmen und wahrt zugleich den Schutz der Anteilseigner und Gläubiger.

Zum Hintergrund:
Das Änderungsgesetz dient in erster Linie der Umsetzung einer Richtlinie, die der EU-Ministerrat im Juli vergangenen Jahres beschlossen hatte und die am 22. Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Das deutsche Umwandlungsrecht beruht zum Teil auf Vorgaben des Ge-meinschaftsrechts und muss daher bis zum 30. Juni 2011 angepasst werden.

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere eine weitere Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung vor, die über die Umwandlungsmaßnahme beschließen soll. Dies umfasst die Bereitstellung von Unterlagen zur Unterrichtung der Aktionäre auf elektronischem Wege und die Möglichkeit, auf eine gesonderte Zwischenbilanz zu verzichten. Bei der Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft kann in weitergehendem Maße als bislang auf einen Hauptversammlungsbeschluss verzichtet werden. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung einer 90%igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft ist eine Modifizierung des sogenannten "Squeeze-out" (Ausschluss von Minderheitsaktionären) vorgesehen. Außerhalb dieser Konstellation bleibt das System des Ausschlusses von Minderheitsaktionären unverändert. Einsparpotential wird sich schließlich auch durch die Möglichkeit ergeben, Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz und dem Aktiengesetz durch dieselben Sachverständigen durchführen zu lassen.

Unabhängig von der Umsetzung von EU-Recht soll zusätzlich klargestellt werden, dass bei der Verschmelzung einer GmbH die Aktualisierung der Gesellschafterliste in den Händen des Notars liegt und keine zusätzliche Pflicht der Geschäftsführer besteht.

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 16 Juli 2010 )
 
Beschlüsse der Frühjahrs-JuMiKo PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kai Siegfried   
Mittwoch, 07 Juli 2010

Vom 23. bis 24. Juni 2010 fand in Hamburg die 81. Konferenz der Justizministerinnen und -minister (JuMiKo) statt.

Die Beschlüsse können hier auf der Seite der NRW Justiz abgerufen werden.

Rechtspflegerisch vor allem relevant dürften sein:

I.8 Einführung von Rechtsbehelfsbelehrungen in zivilrechtlichen Verfahren

I.9 Sicherstellung der Ermittlungen von Kindern des Erblassers durch das Nachlassgericht 

I.15 Anhebung der Gerichtsgebühren im Gerichtskostengesetz 

Für Rechtspfleger der Pebb§y-Länder dürfte noch I.6 Fortschreibung des Projektes PEBB§Y interessant sein.

Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 07 Juli 2010 )
 
Sparpaket des Senates PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kai Siegfried   
Freitag, 25 Juni 2010

Der Hamburger Senat hat ein Sparpaket verabschiedet. Der öffentliche Dienst soll 100 Mio. € einsparen:

Ab 2011 soll die Sonderzuwendung für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 auf einen Festbetrag von 840,-- €; für die Besoldungsgruppen A9 bis A 12  auf einen Festbetrag von 710,-- € zurückgefahren werden; ab A 13 soll die Sonderzuwendung komplett entfallen.

Darüber hinaus wird es im Jahre 2011 für die Beamtinnen und Beamten lediglich eine Einmalzahlung in Höhe von 1% und in 2012 eine lineare Steigerung von 1 % geben.
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 25 Juni 2010 )
 
Austritt aus dem DBB Hamburg beschlossen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kai Siegfried   
Mittwoch, 09 Juni 2010

Die außerordentliche Mitgliederversammlung des BDR Hamburg hat am 08.06.2010 den Austritt aus dem Deutschen Beamtenbund, Landesbund Hamburg, zum 31.12.2010 beschlossen. Der Austritt wird dem dbb Hamburg unverzüglich schriftlich zur Kenntnis gebracht, damit der Austritt nach der Satzung des dbb Hamburg zum 31.12.2010 wirksam wird.

Nach § 6 Abs. 6 der Satzung des dbb Beamtenbund und Tarifunion ist der BDR Hamburg damit insgesamt aus dem DBB ausgetreten. Folglich werden ab 01.01.2011 die Beitragszahlungen an den BDR Bund - bezüglich der weiterzuleitenden Beiträge an den DBB Bund - ebenfalls eingestellt.

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 16 Juli 2010 )
 
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