Am 25. Januar verstarb unser Kollege Rainer Bastenhorst im Alter von 63 Jahren.
Rainer engagierte sich über mehrere Jahre als Mitglied des Landesvorstandes des BDR Hamburg für die Belange der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und vertrat zuletzt im Jahre 2004 den BDR Hamburg auch beim Rechtspflegertag in Karlsruhe. Seine klugen und durchdachten Wortbeiträge in Vorstandssitzungen waren für uns jüngeren Kollegen stets sehr wichtig und hilfreich.
Vielen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern in Hamburg ist Rainer aber auch als kompetenter Dozent und Ausbilder im Nachlassrecht noch sehr gut bekannt. Sein jahrelanger Einsatz in diesem Bereich wirkt noch bis heute nach.
Neben seinem beruflichen Wirken als Rechtspfleger ist seine große Liebe zur Musik hervorzuheben. Über viele Jahre ging Rainer als Mitglied des Hamburger Juristenorchesters seiner großen Leidenschaft nach.
Daneben engagierte er sich ehrenamtlich über viele Jahre in der Schuldnerberatung und im Hamburger Mieterverein.
Wir werden Rainer in seiner zurückhaltenden Art als sehr freundlichen, liebenswerten und zugewandten Kollegen in Erinnerung behalten. Wir denken an seinen feinen Humor zurück.
Rainer, du wirst uns fehlen.
Volker Laedtke und Kai Siegfried
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 29 Januar 2010 )
BMJ: Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder vollenden
Geschrieben von Kai Siegfried
Sonntag, 24 Januar 2010
BMJ-Pressemitteilung vom 22.01.2010
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zur geplanten
erbrechtlichen Gleichstellung aller nichtehelichen Kinder, die vor
dem 1. Juli 1949 geboren sind. Die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder im
Familienrecht ist weitgehend vollendet. Nichteheliche Kinder in der
Bundesrepublik bekamen bereits 1970 ein gesetzliches Erbrecht. Ein
weiterer Meilenstein auf dem Weg der Gleichstellung war die
Kindschaftsrechtsreform, die ich vor über zehn Jahren auf den
Weg gebracht habe. Die politischen Weichenstellungen sind in der
Gesellschaft angekommen. Heute ist es kein Makel, nicht
verheiratete Eltern zu haben.
Aber: Bis heute gibt es nichteheliche Kinder, die nicht
gesetzliche Erben ihrer Väter werden. Nach wie vor gilt eine
alte Übergangsregelung, die bestimmte nichteheliche Kinder vom
gesetzlichen Erbrecht ausschließt. Das wollen wir
ändern. Nichteheliche Kinder sollen in Zukunft auch dann
erben, wenn sie vor dem 1. Juli 1949 geboren sind.
Zum Hintergrund:
1. Aktuelle Rechtslage Im Erbrecht sind
nichteheliche und eheliche Kinder grundsätzlich
gleichgestellt. Nach wie vor hat jedoch eine Ausnahme Bestand, die
das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen
Kinder vom 19. August 1969 vorsah. Diese Sonderregelung führt
dazu, dass vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder bis
heute mit ihren Vätern als nicht verwandt gelten und daher
auch kein gesetzliches Erbrecht haben.
BMJ plant besseren Kinderschutz bei Vormundschaften
Geschrieben von Kai Siegfried
Freitag, 08 Januar 2010
BMJ-Pressemitteilung vom 08.01.2010:
Justizministerin: Vormund darf Kind nicht nur aus Akten kennen
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht:
Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes Kind hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern.
Wird Eltern das Sorgerecht entzogen, übernimmt ein Vormund die volle Verantwortung für das Kind. In drei von vier Fällen liegt die Vormundschaft beim Jugendamt als "Amtsvormund". Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen. Ein direkter Draht zum Kind und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund in vielen Fällen bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben, bei Kevins Vormund in Bremen waren es mehr als 200. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich.
Wir wollen den persönlichen Kontakt ausdrücklich im Gesetz verankern. Der Vormund soll seine Mündel regelmäßig treffen, möglichst jeden Monat. Mindestens ein Mal im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über persönliche Verhältnisse des Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten. Die Familiengerichte sollen die Erfüllung der Kontaktpflicht überwachen. Damit gerade Amtsvormünder genug Zeit für den persönlichen Kontakt haben, sollen sie sich maximal um 50 Kinder kümmern.
Den jetzt geplanten Regelungen zum persönlichen Kontakt soll eine umfassende Modernisierung des Vormundschaftsrechts folgen. Die Grundkonzeption stammt aus dem vorletzten Jahrhundert. Viele Vorschriften müssen aktuellen Verhältnissen angepasst werden.
Es wurden folgende Termine für
Vorstandssitzungen (jeweils 15 Uhr, Raum A72 im ZJG) festgelegt (für die Amtszeit des neu zu wählenden Vorstands vorläufig):
19. Januar 2010
02. März 2010
13. April 2010
01. Juni 2010
13. Juli 2010
24. August 2010
05. Oktober 2010
16. November 2010
Die Mitgliederversammlung, dieses
Jahr mit Vorstandswahlen, findet am 16. März 2010 im Plenarsaal im ZJG statt.
Es ist ein Frühjahrsfest für den 04.03.2010 geplant.
Alle genannten Termine sind auch im Terminkalender zu finden.
Neue Satzung ist online
Geschrieben von Kai Siegfried
Donnerstag, 03 Dezember 2009
Unsere Satzung in der ab 25.03.2009 geltenden und am 16.10.2009 im Vereinsregister eingetragenen Fassung: hier.