| Keine Übertragung der Nachlasssachen auf Notare und keine Privatisierung der Gerichtsvollzieher |
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| Geschrieben von Kai Siegfried | |
| Dienstag, 10 November 2009 | |
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Das
Präsidium sprach sich entschieden gegen die Übertragung der Nachlasssachen auf
die Notare aus, wie sie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP vereinbart wurde. Für diese Übertragung gibt
es keinen überzeugenden Grund. Kosteneinsparpotential liegt in der Übertragung
aller Richterzuständigkeiten auf die Rechtspfleger. Das
Präsidium setzte außerdem eine Kommission ein, die ein alternatives Konzept zur
Reform des Vollstreckungswesens entwickeln soll. Im Koalitionsvertrag wurde das
Beleihungsmodell der Gerichtsvollzieher beschlossen. Dieses lehnen die
Rechtspfleger ab. Schon der Rechtspflegertag 2008 sprach sich gegen die
Privatisierung der Gerichtsvollzieher aus und forderte die Konzentration der
Aufgaben bei dem Vollstreckungsgericht. Zur
Reform des Betreuungsrechts wurde eine weitere Arbeitsgruppe eingesetzt. Der
Bund Deutscher Rechtspfleger beschloss ebenso, sich an dem neu gegründeten Bundesforum Vormundschaft als
Kooperationspartner zu beteiligen. Der Rechtspfleger ist als sachlich unabhängiges Organ der Rechtssprechung für zahlreiche Geschäfte bei den Gerichten zuständig, wie zum Beispiel im Bereich Registergericht, Betreuung, Zwangsvollstreckung und Insolvenz. Bundesweit sind etwa 15.000 Rechtspfleger tätig, von denen ca. 11.000 im Bund Deutscher Rechtspfleger organisiert sind. (Pressemitteilung BDR Bund vom 09.11.2009) |
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| Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 10 November 2009 ) |
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