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Freitag, 10 September 2010
 
 
Keine Übertragung der Nachlasssachen auf Notare und keine Privatisierung der Gerichtsvollzieher PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kai Siegfried   
Dienstag, 10 November 2009

Saarlouis. Das Präsidium des Bundes Deutscher Rechtspfleger traf sich zur Herbsttagung vom 4. bis 7. November 2009 in Saarlouis.


Das Präsidium sprach sich entschieden gegen die Übertragung der Nachlasssachen auf die Notare aus, wie sie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP vereinbart wurde. Für diese Übertragung gibt es keinen überzeugenden Grund. Kosteneinsparpotential liegt in der Übertragung aller Richterzuständigkeiten auf die Rechtspfleger.


Das Präsidium setzte außerdem eine Kommission ein, die ein alternatives Konzept zur Reform des Vollstreckungswesens entwickeln soll. Im Koalitionsvertrag wurde das Beleihungsmodell der Gerichtsvollzieher beschlossen. Dieses lehnen die Rechtspfleger ab. Schon der Rechtspflegertag 2008 sprach sich gegen die Privatisierung der Gerichtsvollzieher aus und forderte die Konzentration der Aufgaben bei dem Vollstreckungsgericht.


Zur Reform des Betreuungsrechts wurde eine weitere Arbeitsgruppe eingesetzt. Der Bund Deutscher Rechtspfleger beschloss ebenso, sich an dem neu gegründeten Bundesforum Vormundschaft als Kooperationspartner zu beteiligen.

 

Der Rechtspfleger ist als sachlich unabhängiges Organ der Rechtssprechung für zahlreiche Geschäfte bei den Gerichten zuständig, wie zum Beispiel im Bereich Registergericht, Betreuung, Zwangsvollstreckung und Insolvenz. Bundesweit sind etwa 15.000 Rechtspfleger tätig, von denen ca. 11.000 im Bund Deutscher Rechtspfleger organisiert sind.


(Pressemitteilung BDR Bund vom 09.11.2009)

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 10 November 2009 )
 
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