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Freitag, 10 September 2010
 
 
100 Jahre Rechtspfleger – Feierstunde und Seminar in Hamburg PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kai Siegfried   
Montag, 30 November 2009

Am 9. November 2009 fand im ehrwürdigen Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts eine Feierstunde zum 100. Geburtstag des Rechtspflegers statt. Eingebettet war diese Feierstunde in die alljährlich stattfindende Fortbildungsveranstaltung des Bundes Deutscher Rechtspfleger, Landesverband Hamburg.

Dass die Geburtstagsfeier an einem Ort begangen wurde, der selbst zwischen 1907 und 1912 erbaut und daher ebenfalls nahezu 100 Jahre alt wurde, ist bezeichnend. Die Atmosphäre in dem beeindruckenden Saal, der sogar über einen großen Kamin verfügt, war ausgesprochen feierlich.

Die Festrede wurde von der Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts  Erika Andreß gehalten.

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Frau Andreß verwies darauf, dass der Rechtspfleger ein wichtiger und eigenständiger Bestandteil unseres Rechtssystems ist, ein unverzichtbarer Ansprechpartner für den Bürger, der als Garant für die Qualität und Leistungsfähigkeit der Justiz in Deutschland aus unserer Gerichtslandschaft nicht mehr wegzudenken ist.

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Im Laufe Ihrer Rede erteilte sie allen Auslagerungstendenzen eine klare Absage, indem sie ausführte, dass den öffentlichen Glauben des Grundbuches und die Zuverlässigkeit der Register über die wechselnden Zeiten nur staatliche Stellen nachhaltig garantieren können. „Wir haben keinen Grund, immer noch dem schon etwas angegrauten Mainstream zu huldigen, dass Private alles besser können.“

Aus den laufenden Überlegungen zu Aufgabenübertragungen sollte sich nach Ansicht von Frau Andreß kein Spannungsfeld zwischen Richtern und Rechtspflegern ergeben, denn „eines ist sicher: Arbeit ist genug für alle da. Genug, um Rechtspflegern und Richtern erfüllende und Wertschätzung gewinnende berufliche Tätigkeitsfelder zu bieten.“

Nach weiteren Ausführungen zur Geschichte des Rechtspflegers durfte natürlich auch der Rechtspfleger Grothjahn nicht fehlen, der in diesem Jahr 130 Jahre alt geworden wäre, unterstellt man, dass Heinrich Kuhlmann und der Rechtspfleger Grothjahn identisch sind, wofür einiges spricht.

Als das Oberlandesgericht erbaut und der Rechtspfleger „geboren“ wurde, war der Rechtspfleger Grothjahn mit 30 Jahren im besten Rechtspflegeralter ! Auch er hat dazu beigetragen, dass wir heute eine so beeindruckende Erfolgsgeschichte vorzuweisen haben. Dabei war nichts dem Zufall geschuldet. Die Entwicklung unseres Berufsstandes, so führte Frau Andreß aus, ist Ausfluss ständigen „Unruhestiftens“, also ein Beispiel für den Erfolg von Beharrlichkeit und nicht nachlassendem Vorantreiben.

„Stillstand wird es keinen geben, denn auch die weitere Entwicklung wird von den Rechtspflegern und ihrem Verband mit ungebrochenem Innovationswillen und Beharrlichkeit begleitet und gefördert werden.“

Der Landesverband Hamburg hat Frau Andreß sehr herzlich für ihre Ansprache gedankt.

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Als Referenten für die Fortbildungsveranstaltung standen nun Frau Prof. Annegret Hannemann von der norddeutschen FH für Rechtspflege zum Thema „Die Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf andere Verfahrensbereiche“ und Herr Prof. Dr. Martin Schöpflin, ebenfalls von der norddeutschen FH für Rechtspflege, zum Thema „Das neue Familienverfahrensrecht – erste Fragen und Erfahrungen“ zur Verfügung.

Die nahezu 50 Seminarteilnehmer konnten sich an ausgesprochen interessanten Vorträgen sowie einer ebenfalls sehr guten Verpflegung in den Pausen erfreuen.

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Zum Abschluss des Tages hat dann der Leiter des Präsidialstabes der Justizbehörde Hamburg, der Diplom-Rechtspfleger Volker Bulla, noch einen Vortrag zum Thema „Rechtspflegerpräsidien an Hamburger Gerichten ?“ gehalten, der eine lebhafte und konstruktive Diskussion nach sich zog.

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Der Landesverband Hamburg ist dankbar, dass die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts bereits eine Einladung für das nächste Jahr ausgesprochen hat. Auch 2010 wird die Fortbildungsveranstaltung des Landesverbandes wieder im Plenarsaal des OLG stattfinden.

Wir freuen uns, dass wir auch in Frau Andreß eine „Freundin der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger“ gefunden haben, wie schon Wilhelm Kiesselbach, Hamburger Oberlandesgerichtspräsident von 1928 bis 1933 und 1945 bis 1946, dessen Büste im Foyer des OLG steht, und dessen Bild hinter dem Schreibtisch von Frau Andreß hängt, ein Freund der Rechtspfleger gewesen ist.

Letzterer war seinerzeit zusammen mit den Oberlandesgerichtspräsidenten Prof. Dr. Korintenberg und Dr. Schetter Entwickler der kleinen Justizreform (Rechtspflege-Gesetz 1947), einem Vorläufer des 1957 in Kraft getretenen Rechtspflegergesetzes.

Roman Forster

BDR LV Hamburg

siehe auch:

Bildergalerie zum Seminar

Programm des Seminars

 

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 01 Dezember 2009 )
 
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