www.mamboteam.com
Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Hamburg e.V.  
Startseite arrow Aus dem Vorstand arrow Die Justiz zu Beginn des 21. Jahrhunderts…… (Bericht über das Seminar in Bad Boll)
Freitag, 10 September 2010
 
 
Die Justiz zu Beginn des 21. Jahrhunderts…… (Bericht über das Seminar in Bad Boll) PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kai Siegfried   
Mittwoch, 02 Dezember 2009

Die Justiz zu Beginn des 21. Jahrhunderts……

So lautete das Motto der diesjährigen Tagung der Evangelischen Akademie in Zusammenarbeit des Bundes Deutscher Rechtspfleger. Vorweg: Die Tagung erfüllte auch in diesem Jahr wieder die hohe Erwartungshaltung der Teilnehmer und wird sicher dazu beitragen, wichtige Impulse für die Verbandsarbeit des BDR auf Bundes- und Landesebene zu setzen. Aber zunächst der Reihe nach:

Nach der Begrüßung durch die Studienleiterin Frau Kathinka Kaden und dem Bundesvorsitzenden Peter Damm begann die Tagung mit dem ersten Vortrag durch Prof. Dr. Peter-Alexis Albrecht von der Universität Frankfurt zum Thema Die Unabhängigkeit der Gerichte. Prof. Albrecht berichtete von dem internationalen Symposium zur Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit in Europa, welches am 7. und 8. November 2008 in Frankfurt stattfand. Auf dem Symposium diskutierten Justiz-Praktiker aus elf Ländern ihre Erfahrungen mit justizieller Unabhängigkeit. Albrecht berichtete weiter, dass von 27 Staaten der EU lediglich drei Staaten, nämlich Deutschland, Österreich und Tschechien, die Judikative noch im Verwaltungszugriff der Exekutive stehen hätten. Neben einer Reihe von gewagten Thesen endete Albrecht mit der richtigen Schlussfolgerung, dass die einzig wirksame Methode für Wahrheits- und Gerechtigkeitssuche einer Dritten Gewalt die umfassende Unabhängigkeit ist. Insofern ist die Unabhängigkeit aller nationalen Justizsysteme, so Albrecht weiter, Voraussetzung für eine im Entstehen begriffene europäische Dritte Gewalt.  

.

Es folgte der Präsident des Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Herr Eberhard Stilz, mit dem Vortrag zum Thema Gedanken zur Selbstverwaltung der Justiz in Deutschland. Stilz begann seinen Vortrag mit der einleitenden These, dass die Abkehr von der Verantwortlichkeit des Justizministers in Angelegenheiten der Gerichtsverwaltung – Stand heute – eine Frage der Zweckmäßigkeit und des politischen Willens ist, nicht aber des rechtlichen Gebotenseins. Interessant für uns Rechtspfleger erwähnte Stilz einen Beschluss der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, wonach diese forderten, dass alle Modelle und neuen Elemente der Selbstverwaltung sich daran messen lassen müssen, ob und inwiefern sie Staatsanwaltschaft und nichtrichterlichen Dienst einbeziehen würden. Stilz weiter: „Es ist in der Tat unverzichtbar, insbesondere die Rechtspfleger in die Überlegungen mit einzubeziehen.“ Insgesamt setzte sich Stilz kritisch mit den vorliegenden Modellen einer Selbstverwaltung der Justiz (z.B. dem Modell des Deutschen Richtervereins und dem Autonomiemodell der Justizbehörde Hamburg) auseinander. Insbesondere stellte er in Frage, ob die Justiz hierdurch ihre Leistungsfähigkeit wirklich steigern könne oder ob wirklich vorbei am Kabinett und Finanzminister mit mehr Haushaltsmittel zu rechnen sei. Stilz endete mit dem Rat, über erste kleine Schritte nachzudenken. Insbesondere legte er der Rechtspflegerschaft nahe, sich des Themas anzunehmen. „Wir brauchen“, so Stilz weiter, „auch in Zukunft gute und selbstbewusste Rechtspfleger, die sich in unserer Justiz gut aufgehoben fühlen und ihre vielfältigen, wichtigen Aufgaben mit Freude erfüllen.“  

Anschließend stellte Frau Else Dankau, Vorsitzende des Dänischen Verbandes der Rechtspfleger, die Selbstverwaltung der Justiz in Dänemark vor. Interessant hierbei, dass die Staatsanwaltschaft unter strenger Beachtung der Gewaltenteilung in Dänemark nicht zur Justiz, sondern als Anklagebehörde bei der Polizeibehörde angesiedelt ist. Ferner führte Dankau aus, dass anstelle des Justizministers seit 1998 ein Verwaltungsrat – bestehend aus fünf Richtern, einem Gerichtsassessor, zwei nichtrichterlichen Beamten, einem Rechtsanwalt und zwei Vertretern mit besonderen Verwaltungsvoraussetzungen die Verantwortung bzw. die bisher durch den Justizminister wahrgenommenen Aufgaben übernommen haben.

Der Tag endete mit einem ebenfalls interessanten Vortrag der Theologin und Autorin Frau Dr. Ulrike Bail zum Thema Justiz 800 vor Christus. Frau Dr. Bail ging in ihrem Vortrag ausführlich über das biblische Israel im 8. Jahrhundert ein. Besonders interessant und für mich offen gestanden völlig neu waren ihre Ausführungen zur sog. Talionsformel „Auge um Auge“.

Internationaler Rechtsverkehr – Von der Verantwortung des Rechtspflegers, so lautete der erste Vortrag am nächsten Tage. Gehalten von Rechtsanwalt Dr. Christian Strasser wurde den Teilnehmern anschaulich vermittelt, warum die Justiz zu Beginn des 21. Jahrhunderts schon lange keine nationale Angelegenheit mehr ist. Grenzüberschreitender Warenverkehr, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Urlaubsreisen und die freie Wohnsitzwahl beeinflussen nicht nur das nationale Recht, sie machen auch umfangreiche internationale Regelungen erforderlich.  Dr. Strasser gab einen Überblick, warum auch der Rechtspfleger im internationalen Rechtsverkehr eine immer größere Verantwortung zu übernehmen hat. Exemplarisch erwähnte er in diesem Zusammenhang das Europäische Mahnverfahren, die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen, die zuvor durch einen deutschen Exequaturbeschluss für vollstreckbar erklärt wurden, und die Vollstreckung gemäß der seit dem 01.01.2009 geltenden Small-Claim-Verfahren (VO 861/2007 i.V.m. §§ 1097 ff ZPO9 für Forderungen unter 2.000,- €. Der europäische Gesetzgeber hatte sich bei letzterem Verfahren vorgestellt, innerhalb von 12 Wochen eine international vollstreckbare Entscheidung zu schaffen. Es sollte der Turbo unter den Verfahren werden. Dr. Strasser widerlegte dieses allzu optimistische Ansinnen jedoch anhand eines Selbstversuches (Bürger Strasser/Deutschland gegen Bürger Moser/Österreich). Am Ende seines amüsant vorgetragenen Selbstversuchs stand eine Verfahrensdauer von elf Monaten und ein noch immer nicht vorliegender Vollstreckungstitel.  „Der Turbo erweist sich zum Rohrkrepierer“, so Dr. Strasser abschließend.

Im zweiten Referat des Tages ging es bei Hans-Ernst Böttcher, dem Präsidenten des Landgerichts Lübeck, um Die Funktionsfähigkeit der Justiz in Zeiten von Wirtschafts- und Finanzkrisen. Böttcher umriss das Thema in zwei Richtungen: Einerseits die Frage, wie die Justiz mit den an sie herangetragenen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Veränderungen in der Wirtschafts- und Finanzwelt ergeben, fertig wird; andererseits die Frage, wie die Funktionsfähigkeit der Justiz in Zeiten „knapper Kassen“  zu gewährleisten ist.

Der Nachmittag stand ganz im Zeichen der vier Arbeitsgruppen. Die vermutlich zentrale Arbeitsgruppe trug den Titel Welche Rolle spielt der Rechtspfleger bei der Selbstverwaltung der Justiz? Dr. Andreas Stadler, Mitglied des Bundesvorstandes des Deutschen Richterbundes, stellte das Modell einer Selbstverwaltung der Justiz des DRB vor, während Wolfgang Siewert, Leiter des Justizverwaltungsamtes der Justizbehörde Hamburg, das Modell einer Autonomie der Hamburger Justiz vorstellte. Deutlich erkennbar war für die Zuhörer, dass das Hamburger Modell unzweifelhaft das weitest reichende Konzept darstellt. Besonders positiv hervorzuheben sind beim Hamburger Modell: a) die ausdrückliche Einbindung aller Berufsgruppen respektive auch die der Rechtspfleger in die Arbeit des sog. Justizverwaltungsrat und des sog. Justizwahlausschusses; b) die klare Beachtung der Gewaltenteilung durch Nichtberücksichtigung der Staatsanwalt in der Autonomie der Justiz, c) die konsequente Aufgabenzuordnung für die autonomen Organe der Justiz, wie z.B. die Ernennung und Entlassung von Beamten und der Erlass von Rechtsverordnungen.

Der Tag wurde eindrucksvoll mit einem Konzertabend für Flöte und Klavier mit Werken französischer Komponisten abgeschlossen.

Am letzten Tag stand die Podiumsdiskussion zum Thema Chancen und Risiken einer Selbstverwaltung der Justiz in Deutschland im Mittelpunkt. Die Podiumsteilnehmer Peter Damm (Bundesvorsitzender des BDR), Christoph Frank (Vorsitzender des DRB), Dr. Peter Kothe (Präsident des Anwaltsvereins Baden-Württemberg), Wolfgang Siewert (Leiter des Justizverwaltungsamtes der JB Hamburg) und Thomas Oelmayer (rechtspol. Sprecher der GRÜNEN im Landtag von Baden-Württemberg) diskutierten zusammen mit den Teilnehmern der Tagung angeregt auch die Rolle des Rechtspflegers bei der Selbstverwaltung der Justiz. Einig waren sich alle Podiums- und Tagungsteilnehmer darin, dass der Rechtspfleger ein fester Bestandteil der Überlegungen für eine selbstverwaltete Justiz sein muss.

Fazit am Ende der Tagung: Eine ausgesprochen gute, auf hohem Niveau gehaltene Tagung, die viele wichtige rechtspolitische Impulse und Anregungen für die Zukunft vermitteln konnte.

Am Ende stand auch die Erkenntnis, dass eine Selbstverwaltung der Justiz ohne die ausdrückliche Beteiligung des Rechtspflegers nicht möglich ist. Eine Beteiligung des Rechtspflegers wäre die konsequente Fortführung seiner Entwicklung, die dieser Berufsstand in den letzten Jahrzehnten genommen hat, hin zur „Zweiten Säule der Dritten Gewalt“, sie würde seine sachliche Unabhängigkeit entsprechend berücksichtigen und sie würde den zweiten und einzigen Entscheidungsträger in der Judikative, neben dem Richter, an Entscheidungsprozessen teilhaben lassen.

Volker Laedtke

siehe auch:

Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 02 Dezember 2009 )
 
< zurück   weiter >
 
Top! Top!