| Rechtsgewährung an den Hamburger Gerichten massiv gefährdet |
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| Geschrieben von Kai Siegfried | |
| Mittwoch, 02 Dezember 2009 | |
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Pressemitteilung Hamburg, 2. Dezember 2009 Die Justizbehörde Hamburg wird bis einschließlich 2014 keine weiteren Rechtspflegerstudienlehrgänge und auch keine weiteren Ausbildungslehrgänge für Justizfachangestellte anbieten. Als einzige Hamburger Behörde verabschiedet sich die Justizbehörde auf Jahre hinaus somit als Ausbildungsbetrieb vom Arbeitsmarkt. Der Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR) warnt ganz entschieden vor den Auswirkungen der Einstellung jedweder Ausbildungsaktivitäten der Hamburger Justiz, sowohl in Bezug auf die derzeit angespannte Personalsituation bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft, als auch auf den Ausbildungsmarkt. Nach Berechnungen des BDR gehen alleine beim Amtsgericht Hamburg bis zum Jahre 2018 mindestens 33 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit Erreichen der regulären Altersgrenze in den Ruhestand. Bei Wiederaufnahme des Studiums im Jahre 2015 würden erst im Jahre 2018 neu ausgebildete diplomierte Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft eingesetzt werden können. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger – als Fachjuristen „die zweite Säule der Dritten Gewalt“ – werden ausschließlich nach Bedarf ausgebildet und stehen anderweitig nicht auf dem freien Arbeitsmarkt zur Verfügung. Die Anzahl der Abgänge entspricht etwa der Anzahl der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an zwei mittelgroßen Stadtteilgerichten. Rechtsgewährung wird zukünftig erheblich eingeschränkt. Die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs werden zukünftig damit rechnen müssen, dass es bei Eintragungen im Handelsregister und im Grundbuch zu deutlichen Verzögerungen kommen wird, so BDR-Landesvorsitzender Volker Laedtke. Dies wird sich auch negativ auf den Wirtschaftsstandort Hamburg auswirken, so Laedtke weiter. Zu befürchten sei weiter, dass die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung von gerichtlich bestellten Betreuern nicht mehr in den vorgeschriebenen Zeiträumen erfolgen kann. Der BDR spricht sich ferner nachdrücklich dafür aus, dass den Bürgerinnen und Bürgern in Blankenese – wie auch in anderen Stadtteilen – „ihr“ Gericht vor Ort erhalten bleiben muss. Auch Ortsnähe eines Gerichtes gehört zu einer effektiven Rechtsgewährung. Bund Deutscher Rechtspfleger – Landesverband Hamburg Volker Laedtke, Landesvorsitzender (V.i.S.d.P.) Tel. 040 42843 4355 E-Mail Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können Sievekingplatz 1 Ziviljustizgebäude 20355 Hamburg
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| Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 02 Dezember 2009 ) |
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