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Selbstverwaltung der Justiz nur nach Grundgesetzänderung möglich |
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Geschrieben von Kai Siegfried
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Sonntag, 02 Mai 2010 |
Die von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates geforderte Einführung eines ”Systems der Selbstverwaltung der Justiz in Form von Justizverwaltungsräten“ ist laut Bundesregierung nur durch entsprechende Änderungen des Grundgesetzes möglich. Dies geht aus ihrer Antwort (17/1097) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Allerdings bedürfe es hierzu auch der Zustimmung der Länder, die im Hinblick auf die überwiegend ablehnende Haltung gegenwärtig nicht erkennbar sei, betont die Regierung. (hib)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/010/1701097.pdf
(Quelle: Newsletter rechtspfleger.net vom 30.04.2010)
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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 02 Mai 2010 )
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