Apr
17
2007
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Der BDR Bund hat am 11.04.2007 zum Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens Stellung genommen. Der Gesetzentwurf wird im Grundsatz begrüßt, allerdings ergeben sich im Detail einige Verbesserungsvorschläge und kritische Anmerkungen: "Der Gesetzentwurf wird grundsätzlich begrüßt. Nach Einführung der Verfahrenskostenstundung am 1. Dezember 2001 sind die Verbraucherinsolvenzverfahren erheblich angestiegen, so dass die Funktionsfähigkeit der Insolvenzgerichte beeinträchtigt wird. Der Verzicht auf die Durchführung des aufwändigen Insolvenzverfahrens in masselosen Verfahren kann nur unterstützt werden, weil dadurch Kosten und Resourcen bei den Beratungsstellen, den Treuhändern und dem Staat eingespart werden. Es ist jedoch zu befürchten, dass Tätigkeiten, die die Schuldnerberatungsstellen oder die sonstigen geeigneten Stellen bisher erfüllt haben, durch die Insolvenzgerichte erledigt werden müssen. Auch die Beteiligung des mittelosen Schuldners an den Verfahrenskosten wird für sinnvoll erachtet. Es wird vielfach vertreten, dass das was nichts kostet, nichts wert sei. Schon aus diesem Grunde ist eine maßvolle Beteiligung an den Verfahrenskosten unverzichtbar und im Hinblick auf die Restschuldbefreiung durchaus angemessen." (Es folgen die Vorschläge im Detail) Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier: Stellungnahme vom 11.04.2007 (pdf)
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 17. April 2007 um 21:57 Uhr |





