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Grothjahn

May
10
2012
Vollübertragung Verbraucherinsolvenzverfahrens: Großer Erfolg der Unterschriftenaktion PDF Drucken E-Mail

Großer Erfolg der Unterschriftenaktion in Hamburg


Bei der nur wenige Tage dauernden Unterschriftenaktion für eine Vollübertragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und der kontradiktorischen Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren auf den Rechtspfleger haben sich weit mehr als 60 % aller Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Hamburg an der Aktion beteiligt.

 

"Das Ergebnis zeigt deutlich, dass die Hamburger Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sich ihren juristischen Fachkenntnissen bewusst sind und sie bereit sind, weitere Verantwortung zu übernehmen", so Landesvorsitzender Volker Laedtke.

 

Zum Hintergrund:
Das Verbraucherinsolvenzverfahren soll insgesamt in die Hände des Rechtspflegers gelegt werden. Der entsprechende Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen, der diesen Zuständigkeitswechsel umfasst, wird teilweise bereits heftig diskutiert. Aus bestimmten Ecken wird Widerstand gegen eine Übertragung auf die Rechtspfleger formuliert. Die dazu vorgebrachten Argumente sind teils wenig seriös, teils unsachlich und offenbaren lediglich Klientelpolitik und Besitzstandswahrung.

 

Ziel der Vollübertragung ist, durch Vermeidung unnötiger Bearbeiterwechsel die Verfahrenseffizienz zu steigern. So sollen Reibungs- und Zeitverluste verhindert und das Verfahren weiter beschleunigt werden. Der Entwurf sieht zugleich eine Straffung des Verfahrens vor, bei der einige Entscheidungen bereits auf den Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung vorverlegt werden. Das Verfahren in einer Hand zu konzentrieren ist also durchaus sinnvoll.

 

Die Rechtspflegerschaft verfügt wie keine zweite juristische Berufsgruppe über Kompetenzen und Erfahrungen für die umfassende Bearbeitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Bereits heute obliegen dem Rechtspfleger im Verbraucher- und im Restschuldbefreiungsverfahren zahlreiche und umfangreiche Aufgaben, er trifft schon jetzt auch kontradiktorische Entscheidungen. Im Rechtspflegerstudium werden nicht nur tiefgreifende Kenntnisse im Bürgerlichen Recht und im Prozessrecht, sondern auch intensive Kenntnisse im Vollstreckungsrecht, im Insolvenzrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht wie auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse (Buchführung, Bilanzkunde sowie Kosten- Leistungsrechnung) vermittelt.

 

Das Scheinargument, wonach der Eingriff ins grundrechtlich geschützte Eigentum den Richtern vorzubehalten ist, kann nicht überzeugen. Zwangsvollstreckung in Forderungen oder Zwangsversteigerung von Grundstücken stellen gleichfalls Eingriffe ins grundrechtlich geschützte Eigentum dar, ohne dass der Gesetzgeber Bedenken gehabt hätte, diese Verfahren dem Rechtspfleger anzuvertrauen.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 11. Mai 2012 um 07:09 Uhr