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Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Hamburg e.V.  
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Montag, 06 September 2010
 
 
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Vorstandstermine 2010 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kai Siegfried   
Donnerstag, 17 Dezember 2009

Es wurden folgende Termine für Vorstandssitzungen (jeweils 15 Uhr, Raum A72 im ZJG) festgelegt (für die Amtszeit des neu zu wählenden Vorstands vorläufig):

 

19. Januar 2010

02. März 2010

13. April 2010

01. Juni 2010

13. Juli 2010

24. August 2010

05. Oktober 2010

16. November 2010

 

Die Mitgliederversammlung, dieses Jahr mit Vorstandswahlen, findet am 16. März 2010 im Plenarsaal im ZJG statt.


Es ist ein Frühjahrsfest für den 04.03.2010 geplant.

Alle genannten Termine sind auch im Terminkalender zu finden.



 
Neue Satzung ist online PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kai Siegfried   
Donnerstag, 03 Dezember 2009
Unsere Satzung in der ab 25.03.2009 geltenden und am 16.10.2009 im Vereinsregister eingetragenen Fassung: hier .
 
Rechtsgewährung an den Hamburger Gerichten massiv gefährdet PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kai Siegfried   
Mittwoch, 02 Dezember 2009

Pressemitteilung

Hamburg, 2. Dezember 2009 

Die Justizbehörde Hamburg wird bis einschließlich 2014 keine weiteren Rechtspflegerstudienlehrgänge und auch keine weiteren Ausbildungslehrgänge für Justizfachangestellte anbieten. Als einzige Hamburger Behörde verabschiedet sich die Justizbehörde auf Jahre hinaus somit als Ausbildungsbetrieb vom Arbeitsmarkt.

Der Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR) warnt ganz entschieden vor den Auswirkungen der Einstellung jedweder Ausbildungsaktivitäten der Hamburger Justiz, sowohl in Bezug auf die derzeit angespannte Personalsituation bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft, als auch auf den Ausbildungsmarkt.

Nach Berechnungen des BDR gehen alleine beim Amtsgericht Hamburg bis zum Jahre 2018 mindestens 33 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit Erreichen der regulären Altersgrenze in den Ruhestand. Bei Wiederaufnahme des Studiums im Jahre 2015 würden erst im Jahre 2018 neu ausgebildete diplomierte Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft eingesetzt werden können. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger – als Fachjuristen „die zweite Säule der Dritten Gewalt“ – werden ausschließlich nach Bedarf ausgebildet und stehen anderweitig nicht auf dem freien Arbeitsmarkt zur Verfügung. Die Anzahl der Abgänge entspricht etwa der Anzahl der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an zwei mittelgroßen Stadtteilgerichten. Rechtsgewährung wird zukünftig erheblich eingeschränkt.

Die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs werden zukünftig damit rechnen müssen, dass es bei Eintragungen im Handelsregister und im Grundbuch zu deutlichen Verzögerungen kommen wird, so BDR-Landesvorsitzender Volker Laedtke. Dies wird sich auch negativ auf den Wirtschaftsstandort Hamburg auswirken, so Laedtke weiter. Zu befürchten sei weiter, dass die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung von gerichtlich bestellten Betreuern nicht mehr in den vorgeschriebenen Zeiträumen erfolgen kann.      

Der BDR spricht sich ferner nachdrücklich dafür aus, dass den Bürgerinnen und Bürgern in Blankenese – wie auch in anderen Stadtteilen – „ihr“ Gericht vor Ort erhalten bleiben muss. Auch Ortsnähe eines Gerichtes gehört zu einer effektiven Rechtsgewährung.

Bund Deutscher Rechtspfleger – Landesverband Hamburg

Volker Laedtke, Landesvorsitzender (V.i.S.d.P.)

Tel. 040 42843 4355

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Sievekingplatz 1 Ziviljustizgebäude 20355 Hamburg

Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 02 Dezember 2009 )
 
Die Justiz zu Beginn des 21. Jahrhunderts…… (Bericht über das Seminar in Bad Boll) PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kai Siegfried   
Mittwoch, 02 Dezember 2009

Die Justiz zu Beginn des 21. Jahrhunderts……

So lautete das Motto der diesjährigen Tagung der Evangelischen Akademie in Zusammenarbeit des Bundes Deutscher Rechtspfleger. Vorweg: Die Tagung erfüllte auch in diesem Jahr wieder die hohe Erwartungshaltung der Teilnehmer und wird sicher dazu beitragen, wichtige Impulse für die Verbandsarbeit des BDR auf Bundes- und Landesebene zu setzen. Aber zunächst der Reihe nach:

Nach der Begrüßung durch die Studienleiterin Frau Kathinka Kaden und dem Bundesvorsitzenden Peter Damm begann die Tagung mit dem ersten Vortrag durch Prof. Dr. Peter-Alexis Albrecht von der Universität Frankfurt zum Thema Die Unabhängigkeit der Gerichte. Prof. Albrecht berichtete von dem internationalen Symposium zur Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit in Europa, welches am 7. und 8. November 2008 in Frankfurt stattfand. Auf dem Symposium diskutierten Justiz-Praktiker aus elf Ländern ihre Erfahrungen mit justizieller Unabhängigkeit. Albrecht berichtete weiter, dass von 27 Staaten der EU lediglich drei Staaten, nämlich Deutschland, Österreich und Tschechien, die Judikative noch im Verwaltungszugriff der Exekutive stehen hätten. Neben einer Reihe von gewagten Thesen endete Albrecht mit der richtigen Schlussfolgerung, dass die einzig wirksame Methode für Wahrheits- und Gerechtigkeitssuche einer Dritten Gewalt die umfassende Unabhängigkeit ist. Insofern ist die Unabhängigkeit aller nationalen Justizsysteme, so Albrecht weiter, Voraussetzung für eine im Entstehen begriffene europäische Dritte Gewalt.  

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Es folgte der Präsident des Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Herr Eberhard Stilz, mit dem Vortrag zum Thema Gedanken zur Selbstverwaltung der Justiz in Deutschland. Stilz begann seinen Vortrag mit der einleitenden These, dass die Abkehr von der Verantwortlichkeit des Justizministers in Angelegenheiten der Gerichtsverwaltung – Stand heute – eine Frage der Zweckmäßigkeit und des politischen Willens ist, nicht aber des rechtlichen Gebotenseins. Interessant für uns Rechtspfleger erwähnte Stilz einen Beschluss der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, wonach diese forderten, dass alle Modelle und neuen Elemente der Selbstverwaltung sich daran messen lassen müssen, ob und inwiefern sie Staatsanwaltschaft und nichtrichterlichen Dienst einbeziehen würden. Stilz weiter: „Es ist in der Tat unverzichtbar, insbesondere die Rechtspfleger in die Überlegungen mit einzubeziehen.“ Insgesamt setzte sich Stilz kritisch mit den vorliegenden Modellen einer Selbstverwaltung der Justiz (z.B. dem Modell des Deutschen Richtervereins und dem Autonomiemodell der Justizbehörde Hamburg) auseinander. Insbesondere stellte er in Frage, ob die Justiz hierdurch ihre Leistungsfähigkeit wirklich steigern könne oder ob wirklich vorbei am Kabinett und Finanzminister mit mehr Haushaltsmittel zu rechnen sei. Stilz endete mit dem Rat, über erste kleine Schritte nachzudenken. Insbesondere legte er der Rechtspflegerschaft nahe, sich des Themas anzunehmen. „Wir brauchen“, so Stilz weiter, „auch in Zukunft gute und selbstbewusste Rechtspfleger, die sich in unserer Justiz gut aufgehoben fühlen und ihre vielfältigen, wichtigen Aufgaben mit Freude erfüllen.“  

Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 02 Dezember 2009 )
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100 Jahre Rechtspfleger – Feierstunde und Seminar in Hamburg PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kai Siegfried   
Montag, 30 November 2009

Am 9. November 2009 fand im ehrwürdigen Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts eine Feierstunde zum 100. Geburtstag des Rechtspflegers statt. Eingebettet war diese Feierstunde in die alljährlich stattfindende Fortbildungsveranstaltung des Bundes Deutscher Rechtspfleger, Landesverband Hamburg.

Dass die Geburtstagsfeier an einem Ort begangen wurde, der selbst zwischen 1907 und 1912 erbaut und daher ebenfalls nahezu 100 Jahre alt wurde, ist bezeichnend. Die Atmosphäre in dem beeindruckenden Saal, der sogar über einen großen Kamin verfügt, war ausgesprochen feierlich.

Die Festrede wurde von der Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts  Erika Andreß gehalten.

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Frau Andreß verwies darauf, dass der Rechtspfleger ein wichtiger und eigenständiger Bestandteil unseres Rechtssystems ist, ein unverzichtbarer Ansprechpartner für den Bürger, der als Garant für die Qualität und Leistungsfähigkeit der Justiz in Deutschland aus unserer Gerichtslandschaft nicht mehr wegzudenken ist.

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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 01 Dezember 2009 )
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