Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute den Vorschlag der Expertenkommission "Reform der Notarkosten" für ein neues Notarkostenrecht entgegengenommen.
Die Struktur der seit über 70 Jahren geltenden Kostenordnung ist nicht mehr zeitgerecht. Die gesamte Kostenordnung - also die Regelungen für die Notare wie auch die Regelungen für die Gerichte im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit - sollen in der nächsten Legislaturperiode grundlegend neugefasst werden. Die Novelle des Notarkostenrechts soll das Recht einfacher und transparenter machen und zugleich die Modernisierung des Justizkostenrechts abrunden, deren wesentlicher Teil mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bereits 2004 abgeschlossen wurde.
Folgende Vorschläge für eine strukturelle Modernisierung der Notarkosten hat die von Zypries eingesetzte Kommission aus Vertretern der Notare, der Länder, der Richterschaft und des Bundesjustizministeriums erarbeitet:

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