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Selbstverwaltung der Justiz nur nach Grundgesetzänderung möglich |
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Geschrieben von Kai Siegfried
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Sonntag, 02 Mai 2010 |
Die von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates geforderte Einführung eines ”Systems der Selbstverwaltung der Justiz in Form von Justizverwaltungsräten“ ist laut Bundesregierung nur durch entsprechende Änderungen des Grundgesetzes möglich. Dies geht aus ihrer Antwort (17/1097) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Allerdings bedürfe es hierzu auch der Zustimmung der Länder, die im Hinblick auf die überwiegend ablehnende Haltung gegenwärtig nicht erkennbar sei, betont die Regierung. (hib)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/010/1701097.pdf
(Quelle: Newsletter rechtspfleger.net vom 30.04.2010) |
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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 02 Mai 2010 )
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bdr-hamburg.de als Apple iPhone / iPod touch Logo |
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Geschrieben von Kai Siegfried
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Montag, 12 April 2010 |

Ab sofort gibt es die Möglichkeit, bdr-hamburg.de mit einem schicken Icon (auch Webclip genannt) als Lesezeichen auf dem iPhone oder dem iPod touch abzulegen. So einfach gehts: |
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 13 April 2010 )
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weiter …
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Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer |
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Geschrieben von Kai Siegfried
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Donnerstag, 08 April 2010 |
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BMJ-Pressemitteilung vom 08.04.2010
Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer
Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig vor zu langsam arbeitenden Gerichten und Staatsanwaltschaften geschützt. Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht erstmals die Möglichkeit vor, in derartigen Fällen eine sogenannte "Verzögerungsrüge" zu erheben.
"Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit", betonte Leutheusser-Schnarrenberger. "Die geplante Entschädigungsregelung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat."Die heute vorgestellte Neuregelung sichert den Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit, der sowohl vom Grundgesetz als auch von der europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird. Bevor die Entschädigung geltend gemacht wird, muss der Betroffene die Verzögerung zunächst gegenüber dem Gericht rügen. Diese "Vorwarnung" bietet den zuständigen Richtern Gelegenheit, bei berechtigter Kritik Abhilfe zu schaffen und schnell Maßnahmen zur Verfahrensförderung zu treffen. Für jeden vollen Monat der Verzögerung sieht das Gesetz eine Entschädigung von 100 Euro vor. Auch eine Überlastung der Gerichte oder eine angespannte Personalsituation schützt dabei nicht vor der Verurteilung. Besonders säumige Gerichte können zudem im elektronischen Bundesanzeiger aufgeführt werden. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat den Gesetzentwurf "über den Rechtschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" den Bundesländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Den Referentenentwurf finden Sie hier.
siehe auch BMJ: Rechtsbehelf gegen überlange Verfahrensdauer
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 28 April 2010 )
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Stellungnahme des BDR zur geplanten Übertragung der Nachlasssachen |
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Geschrieben von Kai Siegfried
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Mittwoch, 07 April 2010 |
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Der Bund Deutscher Rechtspfleger hat zu den Anträgen des Bundesrates auf Übertragung der Nachlasssachen auf Notare gegenüber dem Bundesministerium der Justiz die anliegende Stellungnahme abgegeben. Gegen die Übertragung sprechen eindeutige wirtschaftliche und rechtliche Gründe.
Die Gerichte leisten hervorragende Arbeit und gewähren den Bürgern und dem Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland Rechtssicherheit durch unabhängige und objektive Entscheidungen. Eine Übertragung führt zu keiner Qualitätssteigerung und auch nicht zu mehr Bürgernähe, wobei die Zuständigkeitsregelungen und unzählige Verfahrensfragen völlig ungeklärt sind... Weiterlesen und Link zur vollständigen Stellungnahme auf bdr-online.de |
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Deutschsprachige Internetseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht geht online |
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Geschrieben von Kai Siegfried
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Mittwoch, 07 April 2010 |
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BMJ-Newsletter vom 07.04.2010: Seit heute verfügt die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht auch über eine deutschsprachige Internetseite: In einem Gemeinschaftsprojekt der Justizministerien von Deutschland, Österreich und der Schweiz werden nunmehr die Informationen der Haager Konferenz neben den offiziellen Amtssprachen Englisch und Französisch auch in deutscher Sprache vorgehalten. Hier können deutschsprachige Internetnutzer auf kürzestem Wege wichtige Informationen über die Aktivitäten und die zahlreichen internationalen Übereinkommen der Haager Konferenz auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts erhalten. Die Internetseite können Sie über diesen Link aufrufen: www.hcch.net/index_de.php
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 20 April 2010 )
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