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Übertragung der Nachlasssachen auf Notare wieder in der Gesetzgebung |
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Geschrieben von Kai Siegfried
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Sonntag, 14 Februar 2010 |
Die vom Bund Deutscher Rechtspfleger vehement abgelehnte Übertragung der Nachlasssachen auf Notare ist wieder in das Gesetzgebungverfahren eingebracht worden.
siehe Entwurf eines Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im
Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare - Bundesratsdrucksache 67/10 vom 05.02.2010
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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 14 Februar 2010 )
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