Übertragung der Nachlasssachen auf Notare wieder in der Gesetzgebung
Geschrieben von Kai Siegfried   
Sonntag, 14 Februar 2010
Die vom Bund Deutscher Rechtspfleger vehement abgelehnte Übertragung der Nachlasssachen auf Notare ist wieder in das Gesetzgebungverfahren eingebracht worden.

siehe Entwurf eines Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare - Bundesratsdrucksache 67/10 vom 05.02.2010

Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 14 Februar 2010 )